Schulz & Partner StbG mbB
Pfarrstraße 9
Telefon: +49 6624 / 92 20-0
Fax: +49 6624 / 6693
E-Mail: kanzlei@schulz-partner.net
Montag–Donnerstag
08:00– 12:30 Uhr
13:30-16:00 Uhr
Freitag
08:00–12:30 Uhr
13:30-15:00 Uhr
Ein Vermieter kann gegenüber einem Mieter einer Wohngemeinschaft kein Hausverbot aussprechen.
mehrEin vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die „Wohnraumoffensive“ (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau) steuerlich gefördert.
mehrDer gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden beim Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer elftägigen Arktiskreuzfahrt nicht zur Verfügung steht.
mehrFür die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG ist nicht nur die objektive Verbesserung der finanziellen Lage, sondern u. a. auch die nachgewiesene Sanierungsabsicht des Gläubigers entscheidend.
mehrFür die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist nicht die schriftliche Vereinbarung, sondern die tatsächliche Durchführung maßgeblich.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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